Leben ist Geben und Nehmen.

Behandlungskosten

Pro Zeitstunde erhebe ich ein Honorar von 60€, das in bar oder per Überweisung gezahlt wird. 

Ratenzahlungen, Ermäßigungen und Sondervereinbarungen sind nach Absprache möglich. Bitte sprechen Sie mich an.


Auf dem Smartphone bitte die Behandlungskosten mit der PDF-Datei öffnen!


Behandlung

Beratung

Einzel-Therapie

Paar-Therapie 

Atem-Therapie

Intensiv-Therapie  (Inhalte/Methoden Ihrer Wahl) 


Ganzheitliche Gesundheitsberatung

oder Gewichtsreduktion 

Hypnose

Einzelsitzung incl. Anamnese

Folgesitzung   

Nichtraucher-Hypnose  


Rückführung in frühere Leben 


Trance-Angebote

Holotropes Atmen / Rebirthing 

Kundalini-Trance-Meditation (bewegt) 


Energetische Heilbehandlung

Massage

Ganzkörper-Massage (ohne Intimbereich)


Supervision & Coaching 

Stress- und Burnout-Prävention

Einzeltermin

Gruppentermin (max. 6 Personen)

Schulungen und Kurse zur Burnout- Prävention

 

Zeit / Kosten

45 Minuten | 45€

1 oder 1,5 Stunden | 60€ | 90€

1,5 Stunden | 90€  

1 Stunde | 60€

1 Woche (5 x 1,5 Stunden) | 450€

 

6 Sitzungen 1 Stunde | 360€ 



3 Stunden | 180€

2 Stunden | 120€

3-4 Stunden | 240€


3 Stunden | 180€



3 Stunden | 180€

1,5 Stunden | 90€

  


1 Stunde | 60€

2  Stunden | 120€


1 Stunde | 80€


1,5 Stunden | 90€ 

1,5 Stunden | 30€ pro Person

nach Vereinbarung



              

    Für fast alle Behandlungen sind auch GESCHENK-GUTSCHEINE erhältlich.

    Diese Preise gelten auch für telefonische Beratungen.

    Nach § 4,14 UstG ist der Rechnungsbetrag von der Umsatzsteuer befreit. (Ausnahmen sind ausgewiesen)


    Ab sofort können die Sitzungen auch per VIDEOTELEFONIE (Skype, Zoom, Facetime, Telegram) gebucht werden. 

    Dazu bitte einen Termin vereinbaren und Honorar im Voraus per Überweisung zahlen.

     

    Fahrtkosten & Hausbesuche

    Bei Hausbesuchen oder Settings außerhalb meiner Praxis entstehen Ihnen zusätzliche Fahrt-/Zeit-Kosten in Höhe von 15€ pro Einsatz. Bei erheblichen Abweichungen der tatsächlichen Kosten z. B. auf Grund der Dringlichkeit u./o. weiten Entfernung, ist eine Kostenübernahme im Vorfeld abzustimmen.


    Terminabsagen bei allen Behandlungen

    Falls Sie Ihren Termin aus wichtigen Gründen absagen bzw. verschieben müssen bitten wir Sie, dies rechtzeitig mitzuteilen.

    Für Termine, die nicht wahrgenommen werden, bzw. nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, wird eine Ausfallgebühr in Höhe des vereinbarten Honorars erhoben.

     

    Kosten für Weiterbildung

    Die Kosten werden individuell vereinbart und richten sich nach dem zeitlichen und inhaltlichen Aufwand. Gegebenenfalls wird ein Honorarvertrag abgeschlossen.

    Für Fahrtkosten und ggf. Übernachtungskosten kommt der Auftraggeber auf.


    Abrechnung Heilpraktiker Psychotherapie   

    Der Heilpraktiker Psychotherapie ist in der Honorarfindung grundsätzlich frei (§ 145, § 611 BGB). Bei Behandlungsbeginn kommt ein Dienstvertrag gem. §§ 611–630 BGB zustande.

    Das Honorar für Ihre Behandlungsdauer wird gemeinsam beim Ersttermin, mittels eines Behandlungsvertrages festgelegt.

     

    Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen?

    Der Patient ist Selbstzahler, da die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) die Kosten für Heilpraktiker Psychotherapie üblicherweise nicht übernimmt.

    Die Krankenkasse bezahlt die Behandlung durch einen Heilpraktiker nur, wenn eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung oder eine entsprechende private Versicherung abgeschlossen wurde. 


    Abrechnung mit privaten Krankenkassen?

    Voraussetzung ist in der Regel, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers Psychotherapie mit versichert hat. Falls ein Patient die Möglichkeit hat, die Therapiekosten bei seiner privaten Krankenkasse einzureichen, werden maximal die Beträge erstattet, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgeführt sind.

    Diese Gebührenordnung für Heilpraktiker datiert aus dem Jahr 1985 und wurde seitdem nicht mehr aktualisiert. Da die Vergütung den wirtschaftlichen Anforderungen der Gegenwart nicht mehr entspricht, sollte im Behandlungsvertrag mit dem Patienten der erhöhte Abrechnungssatz geklärt sein.