Leben ist Geben und Nehmen.

Behandlungskosten

Honorar 80€ / Stunde 

  • Die Sitzungen dauern in der Regel 1,5 Stunden
  • telefonisches Vorgespräch (max.15min) kostenfrei
  • Erstgespräch incl. Anamnese 2 Stunden


Rabatte bei Vorkasse:

5 x   1,5h     600€ minus   5% =   570€
10 x 1,5h  1.200€ minus 10% = 1.080€
20 x 1,5h  2.400€ minus 20% = 1.920€

Ratenzahlungen, Ermäßigungen und Sondervereinbarungen sind nach Absprache möglich. 


Auf dem Smartphone bitte die Behandlungskosten mit der PDF-Datei öffnen!

Behandlungskosten 2025
15 Behandlungskosten 2025.pdf (37.67KB)
Behandlungskosten 2025
15 Behandlungskosten 2025.pdf (37.67KB)


voraussichtlicher Umfang folgender Behandlungsformen:

  • Beratung    1-3 Sitzungen
  • Trauerbegleitung   8-10 Sitzungen
  • Traumatherapie   10-20 Sitzungen
  • Atem-Therapie   5-10 Sitzungen
  • Spirituelle Begleitung   5-10 Sitzungen
  • Gesundheitsberatung   5-10 Sitzungen
  • Reinkarnationstherapie   10-20 Sitzungen


Einzelsitzungen:

  • Hypnose   2 Stunden
  • Nichtraucher-Hypnose   3 Stunden
  • Rückführung (in frühere Leben)   3 Stunden
  • Massage (incl. Anamnese)   1,5 Stunden
  • Energetische Heilbehandlung   1,5 Stunden
  • Supervision & Coaching   1,5 Stunden
  • Holotropes Atmen / Rebirthing   3 Stunden
  • Intensiv-Therapie   5 x 2 Stunden innerhalb 1 Woche


Kurse / Seminare / Workshops:

  • Holotropes Atmen – Gruppe – (10:00-20:00 Uhr)    95/110/135€  (Selbsteinschätzung)
  • Lebenswünsche – Kurs – 10 Lektionen    770€
  • Übungsgruppe_SelbstHeilungsAktivierung    10-50€ (Selbsteinschätzung) – mittwochs 17:00-19:00Uhr
  • Heilritual für Sternenkinder (Tagesworkshop)  39€


Für fast alle Behandlungen sind auch GESCHENK-GUTSCHEINE erhältlich.

Die Sitzungen können auch per (VIDEO)TELEFON (Skype, Zoom, Facetime, Telegram, WhatsApp) gebucht werden.

Dazu bitte einen Termin vereinbaren und Honorar im Voraus per Überweisung zahlen.

 

Fahrtkosten & Hausbesuche

Bei Hausbesuchen oder Settings außerhalb meiner Praxis entstehen Ihnen zusätzliche Fahrt-/Zeit-Kosten in Höhe von 15€ pro Einsatz. Bei erheblichen Abweichungen der tatsächlichen Kosten z. B. auf Grund der Dringlichkeit u./o. weiten Entfernung, ist eine Kostenübernahme im Vorfeld abzustimmen.


Terminabsagen bei allen Behandlungen

Falls Sie Ihren Termin aus wichtigen Gründen absagen bzw. verschieben müssen bitten wir Sie, dies rechtzeitig mitzuteilen.

Für Termine, die nicht wahrgenommen werden, bzw. nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, wird eine Ausfallgebühr in Höhe des vereinbarten Honorars erhoben.

 

Kosten für Weiterbildung

Die Kosten werden individuell vereinbart und richten sich nach dem zeitlichen und inhaltlichen Aufwand. Gegebenenfalls wird ein Honorarvertrag abgeschlossen.

Für Fahrtkosten und ggf. Übernachtungskosten kommt der Auftraggeber auf.


Abrechnung Heilpraktiker Psychotherapie   

Der Heilpraktiker Psychotherapie ist in der Honorarfindung grundsätzlich frei (§ 145, § 611 BGB). Bei Behandlungsbeginn kommt ein Dienstvertrag gem. §§ 611–630 BGB zustande.

Das Honorar für Ihre Behandlungsdauer wird gemeinsam beim Ersttermin, mittels eines Behandlungsvertrages festgelegt.

 

Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen?

Der Patient ist Selbstzahler, da die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) die Kosten für Heilpraktiker Psychotherapie üblicherweise nicht übernimmt.

Die Krankenkasse bezahlt die Behandlung durch einen Heilpraktiker nur, wenn eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung oder eine entsprechende private Versicherung abgeschlossen wurde. 


Abrechnung mit privaten Krankenkassen?

Voraussetzung ist in der Regel, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers Psychotherapie mit versichert hat. Falls ein Patient die Möglichkeit hat, die Therapiekosten bei seiner privaten Krankenkasse einzureichen, werden maximal die Beträge erstattet, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgeführt sind.

Diese Gebührenordnung für Heilpraktiker datiert aus dem Jahr 1985 und wurde seitdem nicht mehr aktualisiert. Da die Vergütung den wirtschaftlichen Anforderungen der Gegenwart nicht mehr entspricht, sollte im Behandlungsvertrag mit dem Patienten der erhöhte Abrechnungssatz geklärt sein.